Vorbemerkung
Der Veranstalter und der Künstler haben über das Internetportal „gigmit.com“ die Durchführung einer Veranstaltung des Veranstalters bestätigt (im Folgenden „Gig“) und dazu nachstehenden Vertrag geschlossen:
1. Vertragsgegenstand
1.1 Der Künstler verpflichtet sich zur Durchführung eines Gigs, dessen folgende Angaben der Gig- Ausschreibung zu entnehmen sind:
b. Datum des Gigs, Zeitpunkt, zu dem Erscheinen geschuldet ist
c. Ort und Adresse des Gigs
d. Beginn für den Gig
e. Auftrittshonorar (Gage) des Künstlers
f. Zusätzliche Einkünfte wie Reisekostenerstattung, Übernachtung und Verpflegung des Künstlers
g. Die Verantwortlichkeit für die Organisation des technischen Equipments, welches für den Auftritt nötig ist.
h. Die räumlichen Gegebenheiten vor Ort (Bühne, Backstageraum)
1.2 Folgende Rahmenbedingungen sind für die Durchführung des Gigs bindend:
b. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist dem Künstler die künstlerische Ausgestaltung des Gigs vorbehalten.
c. Der Künstler erscheint pünktlich, um alle aufbauten auf der Bühne selbstständig vorzunehmen und die Toneinstellungen der Technik zu prüfen (Soundcheck).
d. Der Künstler erscheint so zur Veranstaltung, dass der Soundcheck zeitlich außerhalb der Veranstaltung stattfindet, sofern dies im Rahmen des Auftrages zumutbar ist.
e. Der Künstler akzeptiert eventuelle Vorgaben zur Lautstärke seitens des Veranstalters, sofern zumutbar und technisch möglich.
f. Sofern der Künstler üblicherweise besonders Laute oder Leise Musik spielt, ist dies dem Veranstalter vor der Buchung mitzuteilen.
g. Die Länge des Gigs beträgt mindestens 50 Minuten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
h. Sofern der Künstler wegen örtlichen Bestimmungen und ohne eigenes Verschulden nicht sein volles Set spielen kann, steht ihm dennoch die volle Gage zu.
i. Der Künstler akzeptiert die Kleiderordnung und Verhaltensregeln des Veranstalters (insbesondere Nicht Rauchen in geschlossenen Räumen bzw. beim Auftritt, Alkoholkonsum, Ansagen auf der Bühne), welche ihm vorher schriftlich mitgeteilt wird.
j. Wird dem Künstler nichts mitgeteilt, erscheint der Künstler dennoch in einem gepflegten Äußeren und festlicher Kleidung.
k. Es ist dem Künstler gestattet in einer anderen Besetzung als der üblichen Besetzung aufzutreten, wenn dadurch kein Nachteil des Gigs und der künstlerischen Qualität besteht.
l. Über Änderungen der Besetzung ist der Veranstalter unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
m. Änderungen der vorstehend festgelegten Rahmenbedingungen bedürfen der schriftliche Zustimmung beider Parteien.
2. Widerrufsrecht bei Veranstaltern als Verbraucher
Ist der Veranstalter ein Verbraucher, kann er die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss dieses Gastspielvertrages ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor der Buchungsbestätigung, nämlich der Bestätigung des Gastspielvertrages gegenüber dem Veranstalter, und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Veranstalter den Künstler in Form einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefon oder E-Mail) über seinen Entschluss informieren, diesen Gastspielvertrag zu widerrufen. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Der Widerruf ist zu richten an: (Die Kontaktdaten des Künstlers werden im Buchungsprozess veröffentlicht und sind der Buchungsübersicht zu entnehmen.)
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Der Veranstalter kann dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Hat der Veranstalter ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung vom Künstler vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, so ist er verpflichtet, dem Künstler einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Veranstalter den Künstler von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Bei Widerruf nach der Buchung eines Künstlers beläuft sich der Wertersatz in der Regel auf die Höhe der Gage.
Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An: (Die Kontaktdaten des Künstlers werden im Buchungsprozess veröffentlicht und sind der Buchungsübersicht zu entnehmen.)
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Gastspielvertrag über die Buchung einer oder mehrerer Künstler für meine Veranstaltung am ...
- Gebucht am
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
3. Vergütung, Steuer, Abgaben
3.1 Der Künstler erhält bei Ankunft beim Auftrittsort, soweit er mit vollständiger Besetzung vertragsgemäß erscheint und spielfähig ist, die Gage gegen ordentliche Rechnung in bar ausgezahlt; bei Stornierung (Ziff. 5) oder Ausfall (Ziff. 6) erfolgt die Zahlung auf das in der Rechnung angebende Bankkonto.
3.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Reisekosten mit der Gage abgegolten.
3.3 Sämtliche Zahlungen unterliegen den jeweils geltenden steuerlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Der Künstler ist Steuerinländer und insofern für die Wahrnehmung seiner Steuerpflicht selbst verantwortlich; ist er Steuerausländer, kann der Veranstalter abzuführende Steuern einbehalten. Soweit der Künstler von der Abführung der Umsatzsteuer befreit ist, reicht er die entsprechende Befreiung spätestens 14 Tage vor dem Gig bei dem Veranstalter ein. Liegt im Zeitpunkt des Gigs keine entsprechende Erklärung vor, geht der Veranstalter von der Umsatzsteuerpflicht des Künstlers aus. Die im Honorar enthaltene Umsatzsteuer muss dann vom Künstler abgeführt werden.
3.4 Soweit im Rahmen dieses Vertrages nichts anderes geregelt ist, führt der Veranstalter das Konzert im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch. Der Veranstalter ist für die Abführung etwaiger Steuern, Künstlersozialabgaben und sonstiger Abgaben verantwortlich. Insbesondere ist der Veranstalter für die an Verwertungsgesellschaften, insbesondere die GEMA, abzuführende Gebühren für die öffentliche Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke verantwortlich. Der Künstler wird dem Veranstalter zu diesem Zwecke rechtzeitig vor Durchführung des Konzerts eine vollständige, schriftliche Aufstellung aller urheberrechtlich geschützter Werke, die im Rahmen des Konzerts zur Aufführung gelangen sollen, übermitteln.
3.5 Soweit es sich bei dem Gig um eine geschlossene Privatveranstaltung handelt, fallen weder Abgaben für die Künstlersozialkasse noch für die GEMA an.
4. Instrumente, Veranstaltungsraum
4.1 Der Künstler sorgt selbst für die Versicherung der von ihm mitgeführten Instrumente und eventueller zusätzlicher Ausstattungsgegenstände.
4.2 Der Künstler erkennt die örtlichen Gegebenheiten der Veranstaltungsräume für den Gig, insbesondere deren technische, akustische und räumliche Gesamtausstattung als vertragsgemäß an.
5. Rechtsfolgen bei Vertragsstörungen
5.1 Entfällt der Gig aus einem vom Veranstalter zu vertretenden Grund, erhält der Künstler ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% der nach Ziffer 1.1 vereinbarten Gage, es sei denn der Veranstalter hat den Gig zuvor nach Ziffer 5 storniert, so dass ggf. eine niedrigere Vergütung zu zahlen ist.
5.2 Erfüllt der Künstler seine Verpflichtung schuldhaft nicht, so hat der dem Veranstalter eine Schadenspauschale in Höhe von 100% der in Ziffer 1.1 vereinbarten Gage zu zahlen. Erscheint der Künstler nicht pünktlich zur gemäß Ziffer 1.1 vereinbarten Zeit, gilt seine Verpflichtung als nicht erfüllt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist durch die vorstehende Schadenspauschalierung nicht ausgeschlossen. Ebenso bleibt der Nachweis offen, dass der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist als die vereinbarte Pauschale.
5.3 Ist der Künstler durch Krankheit verhindert, so ist dies dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen und durch amtsärztliches Attest innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung nachzuweisen. Im Falle nachgewiesener Erkrankung entfallen die gegenseitigen Pflichten. Der Künstler ist zur Mitwirkung bei der Suche nach einem geeigneten Ersatz verpflichtet. Über die Ersatzvariante wird nach Möglichkeit einvernehmlich entschieden; die endgültige Festlegung bleibt dem Veranstalter vorbehalten.
5.4 Fälle höherer Gewalt und gleichbedeutender Ereignisse (z.B. Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel, Witterungseinflüsse oder Streik) führen zur Vertragsauflösung unter Verzicht auf die Geltendmachung gegenseitiger Schadensersatzansprüche; die Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung entfällt.
6. Stornierung, Kündigung
6.1 Der Veranstalter hat das Recht den gebuchten Gig zu stornieren. Bei Stornierung des gebuchten Gigs fallen je nach Zeitpunkt der Stornierung folgende Vergütungen an:
- bis 60 Tage vor dem Termin des Gigs, 25 % der vereinbarten Gage;
- bis 30 Tage vor dem Termin des Gigs, 50 % der vereinbarten Gage;
- nach weniger als 30 Tagen vor dem Termin des Gigs, 100 % der vereinbarten Gage
6.3 Die ordentliche Kündigung durch den Künstler ist ausgeschlossen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
6.4 Stornierungen und Kündigungen bedürfen der Schriftform.
7. Bild- und Tonaufzeichnungen, Nutzungsrechte
7.1 Der Veranstalter trägt durch geeignete Vorkehrungen dafür Sorge, dass während der Darbietung des Künstlers keine unberechtigten Bild- und/oder Tonaufzeichnungen vorgenommen und durch in irgendeiner Art und Weise online oder offline öffentlich wahrnehmbar oder zugänglich gemacht werden.
7.2 Die Gestattung zur Aufzeichnung und die Veröffentlichung von aufgezeichnetem Bild- und Tonmaterial von dem Gig, ob entgeltlich oder unentgeltlich, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Künstlers.
8. Verschwiegenheit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, wechselseitig übermittelte Informationen nur im Zusammenhang mit den Gig zu nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig, sofern diese nicht mit der Durchführung dieses Vertrages betraut sind; dies gilt insbesondere für die Inhalte dieses Vertrages und die darin vereinbarte Gage.
9. Kommunikation der Parteien auch über gigmit.com
Der Veranstalter und der Künstler haben sich auf gigmit.com als Nutzer registriert. Abstimmungen über die Durchführung des Vertrages sowie Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag getätigt werden, sollen auch über das Internetportal gigmit.com erfolgen können.
10. Textform
Soweit nach diesem Vertrag die Schriftform zur Abgabe von Erklärungen geregelt ist, genügt deren Übermittlung in Textform. Diese Sie umfasst neben klassischen Schriftstücken auch Telefax-Nachrichten, maschinell erstellte Briefe, E-Mail-, oder SMS-Nachrichten; dies schließt die Kommunikation über gigmit.com nach vorstehender Ziff. 9 ein.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie die Aufhebung oder teilweise Aufhebung des Vertrages können nur schriftlich vereinbart werden. Gleiches gilt für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
11.2 Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch sinnentsprechende Bestimmungen zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommen. Dies gilt auch für evtl. sich ergebende Lücken dieses Vertrages.
11.3 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort des Gigs. Sofern beide Parteien keine Verbraucher sind, ist Gerichtsstand der Veranstaltungsort.