Nov 14, 2019

5 Dinge, die in jeden Künstlervertrag gehören

Ein Künstlervertrag sollte neben den Basics wie Zeit, Ort und finanziellen Rahmenbedingungen eines Engagements vor allem die worstcase Szenarien und Punkte mit Streitpotenzial abdecken. Welche das sind, haben wir für dich hier zusammengestellt:

1. Regelung der Gage/Versteuerung der Gage im Künstlervertrag

Cash auf die Hand und ohne Rechnung zählt in den meisten Fällen nicht mehr. Schließlich ist die Gage eine wichtige Ausgabe für den Veranstalter und seine Bücher. Der Künstler hat meist auch eine Umsatzsteuer abzuführen – in der Regel 7%. Zu beachten ist aber, dass du im Künstlervertrag regelst, dass alle Steuern, die darüber hinaus anfallen vom Musiker zu tragen sind. Sonst kommen später ggf. versteckte Ausgaben auf dich zu. Ist das transparent im Gastspielvertrag geregelt, gibt es nichts zu befürchten. Bei der Ausländersteuer kann der Veranstalter diese einbehalten und von der Gage abziehen. Achtung: KSK muss immer extra gezahlt werden. Außerdem muss natürlich generell die Höhe der Gage in brutto oder netto vertraglich festgehalten werden. Und wie und wann die Zahlung erfolgt: per Überweisung oder Bar?

2. Technik Rider und Ausstattung sollte Bestandteil vom Künstlervertrag sein

Der Technik Rider ist in der Regel Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und Künstler. Aber Achtung, sichtet den Rider in jedem Fall rechtzeitig, damit klar wird, ob diese Technik auch da stehen kann. Falls nicht, regelt das unbedingt im Künstlervertrag (über gigmit z.B. unter “Sonstige Vereinbarungen”) oder per Mail, aber sehr klar und nachvollziehbar und unbedingt vor Vertragsschluss.

3. Gästelistenplätze für Freunde des Künstlers gehören in den Vertrag

Eigentlich keine große Sache, aber aus Erfahrung ein riesiges Streitthema: Die Gästeliste. Künstler und Agenturen haben meist mehr Gäste als dem Veranstalter lieb ist. Dennoch sollten 5-10 Plätze zum guten Ton gehören und Presse zusätzlich rein gelassen werden. Das bereits beim Booking zu regeln hilft danach immer eine gute Beziehung zu Agentur und Künstler zu behalten – also: rein in den Künstlervertrag!

4. Ganz wichtig: Ausfall der Veranstaltung detailliert im Künstlervertrag regeln

Wer zahlt was, wenn die Veranstaltung ausfällt oder der Künstler krank wird? Hier gibt es tausende Varianten, diese Fälle im Gastspielvertrag zu regeln. Ein Standard ist: Verschuldet eine Vertragspartei den Ausfall, muss sie zahlen. Verschuldet niemand etwas (z.B. Krankheit), bleiben alle bei ihren Kosten. Aber auch eine Krankheit muss nachgewiesen werden. Ein Attest des Künstlers ist nötig und sollte vom Veranstalter eingefordert werden.

5. Gerichtsstand im Künstlervertrag festlegen

Bei allen gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Engagement gilt ohne explizite vertragliche Regelung grundsätzlich der Veranstaltungsort als Gerichtsstand. Da aber der Ort des Gigs und dein Firmensitz nicht zwangsläufig übereinstimmen, solltest Du den Gerichtsstand im Gastspielvertrag an den für dich günstigsten Ort festlegen.


Übrigens: Im gigmit Konzertvertrag sind alle o.g. Punkte berücksichtigt. Alle weiteren wichtigen Inhaltspunkte eines Künstlervertrags findet ihr in der Checkliste.